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Пресс-релиз
12.09.2008
RUS/DEU
«Das Echo der Vergangenheit – Die
Situation ethnischer Minderheiten in Litauen»
Die fortschreitende Annäherung Litauens, Lettland uns Estland an den Westen
in Form der Mitgliedschaft im Europäischen Rat (1993), in der NATO (2004)
und in der Europäischen Union zeugt von einem erfolgreichen Prozess der
Demokratisierung der baltischer Region. Die politische Stabilität und die
wirtschaftliche Entwicklung unterstützen tatsächlich die Meinung, dass den
baltischen Staaten die Transformation von Sowjetischen Republiken zu
souveränen Staaten gelungen ist.
Jedoch zwingen die Nachrichten über ethnische Konflikte in der Region zu
einer kritischeren Beurteilung der Situation. Die Kritik hinsichtlich des
nicht angemessenen Umgangs mit ethnischen Minderheiten, insbesondere mit
ethnischen Russen, kommt nicht nur aus Russland, das sich als Protektor der
russischsprachigen Bevölkerung im Baltikum sieht, sondern auch aus der
Europäischen Union.
Es geht darum, dass die Erreichung der Souveränität baltischer Staaten, von
ihnen selbst offiziell als Befreiung von der „sowjetischen Okkupation“ und
Beendigung „gewaltsamer Annexion“ angesehen wird. Diese Position zwingt dazu,
ethnische Russen, die auf dem Territorium baltischer Länder leben, als
ständige Bedrohung zu betrachten. Diese Einstellung zur Geschichte
beeinflusst innerpolitische und gesellschaftliche Prozesse der baltischen
Staaten und natürlich auch die Beziehung zu Russland, das die zugeschriebene
Rolle eines Besatzers beharrlich verneint.
Nach der Analyse der ethnischen Zusammensetzung Lettlands und Estlands
erscheint der Terminus „ethnische Minderheiten“ gar unangemessen, denn in
Lettland machen beispielsweise Russen 28,8%1 der Bevölkerung aus und in
Estland 25,6%2.
Litauen befindet sich hingegen in einer anderen Situation. Hier ist der
Großteil der Bevölkerung, und zwar 83,5%, litauischer Abstammung. Der
russischsprachige Anteil der Bevölkerung macht lediglich 6,3% aus und ist
gleichsam der zweitgrößte (6,7% der Gesamtbevölkerung ist polnischer
Abstammung)3. Während der überwiegende Teil der russischsprachigen
Bevölkerung sich auf litauischem Territorium zur Zeit der Sowjetunion
ansiedelte, ist die polnische Bevölkerung autochthon.
Ein vollwertiger Bürger mit allen Privilegien und Rechten ist in der Regel
ein Einwohner mit gültiger Staatsangehörigkeit des Landes, in dem er lebt.
Nach der Erlangung der Unabhängigkeit, weigerten sich Lettland und Estland,
Russen und ihren Nachkommen die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Lediglich
der nachhaltige Druck seitens der EU in Form einer möglichen Aufschiebung
der Verhandlungen über den EU-Beitritt, führte zu einigen Veränderungen in
der Staatsbürgerschaftspolitik der beiden Länder.
In Lettland haben zum Beispiel die nach dem 21.08.1991 Geborenen die
Möglichkeit erhalten, die lettische Staatsbürgerschaft zu beantragen. In
Estland führen weder Geburt noch der langjährige Aufenthalt im Land zum
Anspruch auf den Erhalt der Staatsangehörigkeit. Um den Status einer „Person
mit unbestimmter Staatsbürgerschaft“ zu ändern, bedarf es einer so genanten
„Naturalisierung“. Für Kinder der Personen mit unbestimmter
Staatsbürgerschaft hat Estland das Verfahren vereinfacht.
Im Gegensatz zu Lettland und Estland, ging Litauen den Weg der so genanten „Null-Lösung“
(„Zero-Option“). Das bedeutet, dass alle Einwohner, die bis zum 3. Februar
1989 legal in Litauen wohnhaft waren, die litauische Staatsbürgerschaft ohne
weiteres erhalten konnten. Die Vorherrschaft litauischer Nationalität in der
Zusammensetzung der Landesbevölkerung hat vermutlich einfach nicht die
Dominanz litauischer Sprache und Kultur in Frage gestellt. Im Endeffekt
besaßen im Jahre 2001 99% der Bevölkerung Litauens die litauische
Staatsangehörigkeit4. Die Litauische Politik der Inklusion wurde (im
Vergleich zur Politik der anderen beiden baltischen Staaten) wohl zum
erfolgreichsten Fundament für das Zusammenleben in einem multinationalen
Staat.
Nach den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen in den 90er Jahren,
geben 80% der litauischen Bevölkerung Litauisch als Muttersprache an. 96%
der Russen, 50% der Ukrainer, Weißrussen, Deutsche, ein Drittel der Juden
und Polen sowie Vertreter anderer Minderheiten benutzen Russisch als
Muttersprache.
Das Recht auf Meinungsfreiheit in der Muttersprache wird in Litauen durch
den zweiten Artikel des Gesetzes über nationale (ethnische) Minderheiten
garantiert5. Dieses Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund ethnischer,
nationaler und sprachlicher Zugehörigkeit.
Im Anschluss an die Forderungen der EU nach Verstärkung der
Antidiskriminierungsarbeit hinsichtlich der litauischen Roma (einer durch
die Gesellschaft, die Medien und die Wirtschaft besonders marginalisierten
Bevölkerungsgruppe), konzipierte die Regierung im Jahr 2000 ein Programm zur
Integration der Roma in die litauische Gesellschaft. Dieses Vorgehen brachte
jedoch keine bedeutenden Veränderungen in der problematischen sozialen
Situation litauischer Roma.
Es existiert auch ein Integrationsprogramm für andere ethnische Minderheiten,
das von Regierungsbehörden und im Ausland lebenden Litauern 2004 erarbeitet
wurde. Allerdings lassen sich bisher keine konkreten langfristigen Aktionen
beobachten, ausgenommen die Schaffung von Kulturzentren und Schulen.
Durch die Betrachtung der guten interethnischen Beziehungen auf privatem
Niveau innerhalb der litauischen Bevölkerung, kann fälschlicherweise darauf
geschlossen werden, dass die inter- und transnationale Integration
tatsächlich geglückt sei. Die Fakten über die Dominanz monoethnischer
Strukturen, vorrangig auf dem Arbeitsmarkt, widerlegen indes diese Meinung.
Die Vertreter ethnischer Minderheiten bekleiden nur selten Ämter auf hoher
Verwaltungsebene sowie andere angesehene und einflussreiche Positionen. Die
Arbeitslosigkeit unter den Vertretern ethnischer Minderheiten ist höher
(18,5%) als unter den ethnischen Litauern (12,8%). Der durch die ethnische
Herkunft bedingte Unterschied spiegelt sich auch in dem Bildungsniveau wider.
In diesem Zusammenhang verfügen Vertreter der jüdischen Minderheit, Armenier,
Ukrainer und Russen über eine höhere Bildung als die Vertreter polnischer
Minderheit und Roma6.
Als litauische Bürger verfügen die ethnischen Minderheiten prinzipiell über
alle politischen Rechte, d.h. sie können sowohl aktiv als auch passiv an den
Wahlen teilnehmen. Es wurde jedoch erneut die 5%-Hürde für den Einzug einer
Fraktion in das Parlament eingeführt, was insbesondere die Partizipation
ethnischer Minderheiten am parlamentarischen Geschehen erschwert. An dieser
Stelle ist aber auch darauf hinzuweisen, dass dieser Vorgang nicht die
Anzahl der Vertreter ethnischer Minderheiten im litauischen Parlament „Seimas“
beeinflusst hat. Ethnisch motivierte Parteien spielen keine beachtliche
Rolle in der litauischen Politik. Mögliche Ursachen hierfür sind:
Unorganisiertheit; Passivität, als Resultat allgemeiner
Politikverdrossenheit und/oder die Irrelevanz ethnischer Identität in Bezug
auf politische Einstellungen. Festzustellen ist auch, dass gegenwärtig weder
die polnische noch die russische Minderheit (AWPL - Polish Election Action
of Lithunia7 und Russian Union of Lithuania8) im Seimas und im Europäischen
Parlament vertreten ist.
Tatjana Ždanoka, Abgeordnete des Europäischen Parlamentes, Vertreterin der
Fraktion der Grünen9 und Mitglied der lettischen Partei „Für Menschenrechte
im vereinten Lettland“10 repräsentiert heute als einzige die Interessen der
russischsprachigen Minderheit im Baltikum auf europäischen Ebene. Ihr
erfolgreicher Einzug in das Europäische Parlament ist das Resultat des
aktiven Einsatzen für die Rechte der russischsprachigen Bevölkerung im
Baltikum vor dem Europäischen Gerichtshof. Aufgrund dessen, dass T. Ždanoka
Mitglied der lettischen kommunistischen Partei war, wurde ihr das passive
Wahlrecht in Lettland aberkannt. Zu den Ergebnissen ihrer Arbeit zählt unter
anderem die Tatsache, dass das Problem der eingeschränkten Reisefreiheit für
baltische Nichtbürger im europäischen Raum und für Bürger der EU in Russland
im Europäischen Parlament Beachtung gefunden hat. Seit dem 19. Januar 2007
können sich Personen ohne EU-Bürgerschaft bis zu 90 Tage innerhalb von 6
Monaten visafrei auf dem Schengener Territorium bewegen. Am 17. Juni 2008
unterzeichnet der russische Präsident Dmitri Medwedew eine Verordnung über
visafreie Einreise für im Baltikum wohnhafte ehemalige sowjetische
Staatsbürger ohne gültige Staatsbürgerschaft.
Resümierend muss bemerkt werden, dass die ethnischen Konflikte im Baltikum,
in der Regel, das Resultat der einseitigen Betrachtungsweise der eigenen
Geschichte sind. Es gilt dies zu überwinden. Die Europäische Union – das ist
nicht nur ein Konglomerat aus 27 Staaten, das ist vor allem eine Vielzahl
von Regionen mit spezifischen ethnischen Zusammensetzungen und Historien.
Die Verherrlichung des litauischen nationalen Liedguts durch litauische
Skinheads und ihre Unwissenheit darüber, dass es teilweise polnischen,
ukrainischen und weißrussischen Ursprungs ist, weist ironischerweise darauf
hin, dass Mononationalität praktisch nicht der Realität entspricht. Daher
ist es außerordentlich naiv, die Augen vor der allgegenwärtigen nationalen
Multiidentität zu verschließen.
Der wissenschaftlich-methodische Rat IISR «Vector»
Berlin – Vilnius, 2008
1. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/lat_de.pdf
2. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/et_de.pdf
3. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/lith_de.pdf
4. http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/LP_07_Litauen-1.pdf
5. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/lith_de.pdf
6. http://www.focus-migration.de/typo3_upload/groups/3/focus_Migration_Publikationen/Laenderprofile/LP_07_Litauen.pdf
7. Выборная акция литовских поляков
8. Союз Русских Литвы
9. The Greens, European Free Alliance
10. PCTVL (Par cilvēka tiesībām vienotā Latvijā)
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