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Пресс-релиз
28.07.2008
RUS/DEU
«Migrationsprozesse in Litauen und
Deutschland im Kontext der EU-Osterweiterung»
Der Zerfall der Sowjetunion war einer der bedeutendsten Faktoren für die
Intensivierung moderner Migrationsprozesse. Die Destabilisierung früherer
gesellschaftlicher Produktionssysteme und eine Reihe von Veränderungen im
humanitären Bereich, führten dazu, dass Millionen von Menschen gezwungen
waren, in anderen Ländern nach Arbeit und einer besseren Zukunft zu suchen.
Die EU-Osterweiterung setzte neue Impulse für Migrationsprozesse. Zu spüren
ist diese Entwicklung insbesondere in Ländern des Baltikums, so auch in
Litauen.
Nach der Erreichung der Souveränität 1990, sah sich Litauen mit neuen,
vorher unbekannten, massiven Migrationsbewegungen konfrontiert. Die
Hauptwanderungsströme lassen sich auf drei Ebenen verorten. Ein Teil der
Bevölkerung verließ Litauen und ließ sich in Russland, Weißrussland und in
anderen früheren Sowjetrepubliken nieder. Einige Exilanten kamen zurück nach
Litauen. Außerdem setzte die Arbeitsmigration in westliche Staaten ein. Laut
offiziellen Schätzungen, beläuft sich die Zahl der seither Ausgewanderten
auf rund 400.000 Menschen, bei einer litauischen Gesamtbevölkerung von ca.
3,3 Mio. Das bedeutet, jeder zehnte Einwohner bzw. ein Viertel der
arbeitsfähigen Bevölkerung kehrte Litauen den Rücken. Zusätzlich wird das
Problem der negativen Bevölkerungsentwicklung durch die niedrige
Geburtenrate verschärft.
Der anfänglich steinige Weg der Unabhängigkeit mit seiner kritischen
wirtschaftlichen Lage und der immensen Arbeitslosigkeit und die individuelle
Suche nach einer finanziellen Besserstellung durch attraktivere
Beschäftigungsmöglichkeiten – das sind die Hauptmotivationsaspekte für den
überwiegenden Teil der Migranten auf der Suche nach Arbeit im Westen. Seit
der Mitgliedschaft Litauens in der Europäischen Union 2004 mit der
Konsequenz der gestiegenen Reisefreiheit, intensivierte sich der
Auswanderungsstrom zusätzlich. Es ist allgemein bekannt, dass die
Verdienstmöglichkeiten in den westlichen EU-Staaten das Einkommen in Litauen
um ein Vielfaches übersteigen. Deshalb stellt der westeuropäische
Arbeitsmarkt eine verlockende Alternative zum einheimischen litauischen
Arbeitsmarkt dar. Während diese Entwicklung anfangs einen positiven Effekt
auf die litauische Wirtschaft hatte – das im Ausland erwirtschaftete Geld
floss in großen Mengen nach Hause - sind inzwischen weitreichende negative
Folgen spürbar.
Der Brain-Drain hat den einheimischen litauischen Arbeitsmarkt spürbar
ausgedünnt. Litauens Wirtschaftsboom der letzten Jahre trachtet nach mehr
Innovation und somit nach hochqualifizierten Arbeitskräften, von denen der
litauische Arbeitsmarkt immer weniger zu bieten hat. Die Appelle der
Regierung, die die Emigranten zur Rückkehr bewegen sollen, sind wenig
ergiebig. Die Bezeichnung der Auswanderer als „Vaterlandsverräter“ seitens
der litauischen Medien, wirkt ebenfalls alles andere als entschärfend auf
die Komplexität der Gesamtlage.
Das Problem der Migration ist jedoch nicht nur für Litauen aktuell. Die
alten EU-Staaten sind ebenfalls gezwungen, auf die Entwicklung der
Migrationsprozesse adäquat zu reagieren. Bisher erweisen sich die alten
EU-Mitgliedstaaten nicht gerade als emigrationsfreundliches Europa, wobei
festgestellt werden muss, dass es gravierende Differenzen in der
Migrationspolitik zwischen den einzelnen EU-Staaten gibt. Mit der Öffnung
der Grenzen im Osten kam es nicht gleichzeitig zur Öffnung der Arbeitsmärkte.
Der Zugang zu diesen wird unter anderem auch für Bürger der jüngsten
EU-Mitgliedsstaaten in den meisten Ländern streng reglementiert. Während das
Vereinigte Königreich, Irland und Schweden ihre Pforten für mittel- und
osteuropäische Staatsbürger öffnen1,
verwehren die restlichen europäischen Mitgliedsstaaten den freien Zugang zum
Arbeitsmarkt durch Übergangsregelungen. Es hat also einen einfachen Grund,
weshalb Litauer seit 2004 vorzugsweise nach Großbritannien und Irland
auswandern, wo sie vornehmlich gering qualifizierten Tätigkeiten als
Erntehelfer, Bauarbeiter, Aushilfen etc. nachgehen.
Der deutsche Arbeitsmarkt ist europaweit einer der größten. Gleichzeitig
gehört Deutschland zu denjenigen Ländern, die eine Blockadehaltung gegenüber
einer uneingeschränkten Freizügigkeit für Arbeitsmigranten, unter anderem
auch für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, einnehmen. Spätestens
2011 soll in Deutschland jedoch die vollständige Freizügigkeit für die
EU-8-Länder2 gelten, so, wie bereits
in den Römischen Verträgen von 1957 angestrebt. Die veränderte
Ost-West-Migration ist vor allem mit Ängsten verbunden, der Angst, dass
Arbeiter aus dem Osten den deutschen Arbeitsmarkt überrennen und damit
Lohndumping verursachen und die Arbeitslosigkeit intensivieren würden.
Dessen ungeachtet, gewährt die jüngste Entscheidung der Bundesregierung
Akademikern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten bereits ab 01. Januar 2009
freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und will damit dem akuten
Fachkräftemangel im Land entgegenwirken. Damit wird die bisherige Politik
der arbeitsbedingten Zuwanderung weitergeführt, denn auch bisher galt die
Priorität der gezielten Anwerbung hochqualifizierter Kräfte aus dem Ausland.
Für Beschäftigte ohne qualifizierte Berufsausbildung gestaltete sich der
Zugang zu legalen Arbeitsplätzen entweder äußerst schwierig oder er blieb
ihnen gänzlich verwehrt. Bevor eine Arbeitserlaubnis für so genannte „Beschäftigungen,
die keine besondere Qualifikation erfordern“3
erteilt werden kann, muss sichergestellt sein, dass sie nicht durch
einheimische Arbeitnehmer ausgeübt werden können. Für den einfachen
Gastarbeiter aus dem Osten, so auch aus Litauen, bleibt jenseits der
Saisonarbeit nur ein Weg – der Weg in die Illegalität und damit in den
Teufelskreis von Abhängigkeit und Ausbeutung außerhalb arbeitsrechtlicher
Rahmenbedingungen und ohne jegliche staatliche Kontrolle.
Währenddessen zeichnen sich auch für Deutschland die ersten ambivalenten
Folgen der binneneuropäischen Wanderung seit 2004 ab und diese bescheren
laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit „beachtliche Gewinne für die
deutsche Volkswirtschaft“4. Das IAB
(Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) stellt fest, dass die
bisherige Entwicklung zu bemerkenswerten Gewinnen im Außenhandel geführt hat.
Die befürchtete Senkung der Löhne fiel äußerst gering aus. Ähnlich verhält
es sich mit dem Arbeitskräftezugang, dieser bleibt ebenfalls gemäßigt.
Frühere Studien prognostizierten für 2004/2005 eine Nettozuwanderung von
180.000 – 280.000 Menschen. Diese Zahlen bleiben weit entfernt von den
tatsächlichen: 36.000 im Jahr 2004 und 63.000 im Jahr 2005. Durch mehrere
Simulationsmodelle wurden weitere Zukunftsszenarien nachgezeichnet. In
diesen kommt es auch bei unbeschränkter Freizügigkeit zur Erhöhung des
Bruttoinlandsproduktes und der Beschäftigung. Allerdings würde in diesem
Falle der Lohnzuwachs als auch die Verringerung der Arbeitslosigkeit etwas
geringer ausfallen, wäre aber dennoch bemerkenswert5.
Nun bedeutet Arbeitsmobilität nicht gleich Migration, besonders hinsichtlich
der Motivation. Laut einer Umfrage des Markt- und
Meinungsforschungsinstituts Litauen können nur ungefähr 1,3% der Litauer der
Emigration Positives abgewinnen. Die Bereitschaft zur Arbeitsmobilität
signalisieren hingegen 92% der Respondenten6.
In der Praxis steht Europa noch skeptisch gegenüber einer kulturellen
Pluralität in einem transnationalen Raum gegenüber. Deshalb weckt „Migration“
weiterhin unbehagliche Assoziationen, wogegen „Mobilität“ als echte Chance
für den individuellen Wohl- und Bildungsstand empfunden wird.
Ob nun Arbeitsmobilität oder –migration, beides kann nicht extrahiert aus
dem gesamtgesellschaftlichen Kontext und lediglich unter wirtschaftlichen
Aspekten betrachtet werden. In beiden Fällen werden weitreichende kulturelle
und sozialstrukturelle Auswirkungen innerhalb der europäischen Gesellschaft
verursacht. Ob litauische Auswanderer ihren Kindern englische Namen geben
oder litauische Schulen in Spanien gründen, die Integrationsprozesse
innerhalb Europas erfahren neue Dimensionen, deren Auswirkungen auf
kollektive Identitätsmuster noch nicht absehbar sind.
Welche Maßnahmen erfordert folglich die gegenwärtige Situation beim Umgang
mit dem Arbeitskräftemangel und dem Ost-West-Gefälle der Migration? Litauen
muss der Anschluss der Lebensverhältnisse an europäische Standards gelingen,
andernfalls bleibt nur noch die Anwerbung von Arbeitskräften aus ärmeren,
noch weiter östlich liegender Länder. Aber auch Litauen verfolgt in diesem
Zusammenhang seine eigene Einwanderungspolitik. Die Erlangung der
litauischen Staatsangehörigkeit setzt den Besitz einer unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis und einen mindestens 10-jährigen Aufenthalt in Litauen,
die Ablegung eines Treueids, einen Sprach- und Verfassungstest und die
finanzielle Selbstversorgung voraus7.
Es ist höchstwahrscheinlich, dass diese langwierigen Verfahren zur Erlangung
der litauischen Staatsbürgerschaft im Hinblick auf das anschwellende
Defizits eigener Arbeitskräfte transformiert und an die europäischen
Standards angepasst werden.
Die Betrachtung der Migrationsprozesse innerhalb Europas am Beispiel von
Litauen und Deutschland verdeutlicht die Mehrdimensionalität und
Unvollendetheit der gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sie stattfinden.
Eine wirkliche europäische Integration setzt eine neue Assoziations- und
Integrationspolitik voraus, die die Arbeitsmigration nicht begrenzt, sondern
fördert.
Offensichtlich wächst die „neue europäische Wanderung“ zu einem der
gravierenden Probleme bei der Entstehung des modernen Europas heran, was
eine gründliche Analyse und Regulierung der Prozesse auf der Basis
entsprechender Rechts- und Moralprinzipien sowie Traditionspfeiler der
europäischen Bevölkerung erfordert.
Der wissenschaftlich-methodische Rat IISR «Vector»
Berlin – Vilnius, Juli 2008
1. in Großbritannien gilt dies nicht für
Bulgarien und Rumänien, vgl. URL : http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoContent/N/publ/Zeitschriften/zs-ifodr/ZS-IFODR-container/IFO_DRESDEN_BERICHTET_2007/ifodb_2007_5_38_44.pdf
(15.07.2008)
2. Mittel- und Osteuropäische Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind
3. URL: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/beschaeftigung_auslaendischer_arbeitnehmer/index.html
(15.07.2008)
4. URL: http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb0607.pdf (16.07.2008)
5. Vgl. ebd.
6. Vgl. URL: http://www.focus-migration.de/typo3_upload/groups/3/focus_Migration_Publikationen/Laenderprofile/LP_07_Litauen.pdf
(16.07.2008)
7. Vgl. URL : http://www.focus-migration.de/typo3_upload/groups/3/focus_Migration_Publikationen/Laenderprofile/LP_07_Litauen.pdf
(16.07.2008) |